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Linzgau Shuttle e.V.

ehrenamtlicher sozialer Fahrdienst

interkommunal und gemeinnützig


Am Wasserstall 5
88682 Salem-Neufrach

Tel. 07553 / 83 600 33
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.linzgau-shuttle.de

Fragen & Antworten zum Thema
ehrenamtliche Mitarbeit


Sind die Mitarbeiter des Linzgau Shuttle e.V. fest angestellt?

Alle Mitarbeiter des Linzgau Shuttle e.V. arbeiten ehrenamtlich.

Wo kann ich mich melden, wenn ich als Fahrer oder Disponent im Linzgau Shuttle e.V. mitarbeiten möchte?

Rufen Sie einfach in Salem unter der Rufnummer 07553 83 600 33 jeweils werktags in der Zeit von 16.00 – 18.00 Uhr an. Hier erhalten Sie nähere Auskünfte.

Für Meersburg unter der Rufnummer 07532 37 995 88 am Montag + Mittwoch + Freitag sind wir auch vormittags von 9.00 -11.00 Uhr für Sie erreichbar.  

Muss ich mich als ehrenamtlicher Mitarbeiter für feste Zeiten verpflichten?

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen) entscheiden monatlich selbst, wie viel Zeit sie jeweils investieren wollen, z.B. wie häufig sie eine „Fahrschicht“ oder eine "Dispositions Schicht" übernehmen wollen.

Wie lang ist die Arbeitszeit der Fahrer?

Wir bieten jeweils vormittags und nachmittags für 4 Stunden unseren Fahrdienst an. Jeder entscheidet selbst, ob und wann und wie häufig er/sie fahren möchte.

Mit welchen Fahrzeugen wird gefahren?

Derzeitig wird der Fahrbetrieb durch zwei MERCEDES Vito (8-sitziger Kleinbus), einem e-Fahrzeug OPEL Zafira (7-sitziger Kleinbus) und einem RENAULT Kangoo (mit Rollstuhl Rampe und Beifahrersitz) durchgeführt.

Welche Voraussetzungen muss ich als Fahrer(in) erfüllen?

Neben dem Führerschein erwarten wir eine ärztliche und eine augenärztliche Bestätigung (Sehtest beim Optiker reicht aus), dass keine Bedenken bzgl. der Tätigkeit als Fahrer(in) bestehen. Zu Beginn der Tätigkeit wird auch die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gewünscht (mit Formular vom Linzgau Shuttle e. V. kostenlos bei der Gemeinde erhältlich). Darüber hinaus bieten wir (auf freiwilliger Basis) ein Fahrsicherheitstraining an.

Können auch Kinder befördert werden?

Kleinkinder (bis 4 Jahre) können nur in Begleitung befördert werden. Ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können nur in begründeten Ausnahmefällen befördert werden.

Ist ein Personenbeförderungsschein nötig?

Ein „Personenbeförderungsschein“ ist nicht erforderlich.

Besteht Versicherungsschutz während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit?

Eventuelle Schäden, die während des ehrenamtlichen Einsatzes verursacht werden, sind durch eine Versicherung abgedeckt (sofern kein Vorsatz vorliegt).