Linzgau Shuttle e.V.
ehrenamtlicher sozialer Fahrdienst
interkommunal und gemeinnützig
Am Wasserstall 5
88682 Salem-Neufrach
Tel. 07553 / 83 600 33
www.linzgau-shuttle.de
Fragen & Antworten zum Thema
ehrenamtliche Mitarbeit
Alle Mitarbeiter des Linzgau Shuttle e.V. arbeiten ehrenamtlich. Eine Sekretärin für Verwaltungsaufgaben ist am Dienstag und Donnerstag im Büro unter 07553-83 600 32 erreichbar, Reservierung werden aber nur über die Disponentinnen und Disponenten möglich.
Rufen Sie einfach in Salem unter der Rufnummer 07553 83 600 33 jeweils werktags in der Zeit von 9.00 – 11.00 Uhr an. Hier erhalten Sie nähere Auskünfte.
Für Meersburg unter der Rufnummer 07532 37 995 88 am Montag + Mittwoch + Freitag sind wir auch vormittags von 9.00 -11.00 Uhr für Sie erreichbar.
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen) entscheiden monatlich selbst, wie viel Zeit sie jeweils investieren wollen, z.B. wie häufig sie eine „Fahrschicht“ oder eine "Dispositions Schicht" übernehmen wollen.
Wir bieten jeweils vormittags und nachmittags für 4 Stunden unseren Fahrdienst an. Jeder entscheidet selbst, ob und wann und wie häufig er/sie fahren möchte.
Derzeitig wird der Fahrbetrieb durch vier MERCEDES Vito (8-sitziger Kleinbus), einem e-Fahrzeug OPEL Zafira (7-sitziger Kleinbus) und einem RENAULT Kangoo (mit Rollstuhl Rampe und einem Beifahrersitz) durchgeführt.
Neben dem Führerschein erwarten wir eine ärztliche und eine augenärztliche Bestätigung (Sehtest beim Optiker reicht aus), dass keine Bedenken bzgl. der Tätigkeit als Fahrer(in) bestehen. Zu Beginn der Tätigkeit wird auch die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gewünscht (mit Formular vom Linzgau Shuttle e. V. kostenlos bei der Gemeinde erhältlich). Darüber hinaus bieten wir (auf freiwilliger Basis) ein Fahrsicherheitstraining an.
Kleinkinder (bis 4 Jahre) können nur in Begleitung befördert werden. Ältere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können nur in begründeten Ausnahmefällen befördert werden.
Ein „Personenbeförderungsschein“ ist nicht erforderlich.
Eventuelle Schäden, die während des ehrenamtlichen Einsatzes verursacht werden, sind durch eine Versicherung abgedeckt (sofern kein Vorsatz vorliegt).